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Hauswirtschaftliche Versorgung – Für Senioren

Das fortschreitende Alter erkennt man meist daran, dass die Haushaltsführung nicht mehr so leicht von der Hand geht wie in früheren Jahren. Das Bodenwischen wird beschwerlich und das Fensterputzen mitunter gefährlich, da man altersbedingt etwas wackelig auf den Beinen geworden ist.

In diesem Fall übernehmen die geschulten und qualifizierten Haushaltsengel der Nachbarschaftshilfe diese Aufgaben und unterstützen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. 

Hierzu können folgende Tätigkeiten gehören:

  • Unterhaltsreinigung der Wohnräume
  • Wäschepflege
  • Fensterreinigung
  • Betten beziehen
  • Pflanzenpflege

In einer umfassenden Schulung und jährlichen Fortbildungen werden die Mitarbeiter auf diese Tätigkeit vorbereitet. Dabei bleibt auch das Thema „Umgang mit Menschen mit Demenz“ nicht unberücksichtigt.

Um eine Haushaltshilfe von der Nachbarschaftshilfe vermittelt zu bekommen, findet nach einem ersten telefonischen Beratungsgespräch ein Hausbesuch durch die Einsatzleitung statt. Dabei lernen sich Leitung und Senioren, ggf. auch deren Angehörige, persönlich kennen. Bei diesem Besuch werden alle relevanten Informationen zur Lebenssituation und zur „Reinigungsroutine“ aufgenommen. Dies ermöglicht die Zuteilung einer passenden Haushaltshilfe. Zudem kann schnell und lösungsorientiert im Sinne der Senioren oder deren Angehörigen auf Veränderungen der Lebensumstände (z.B. bei Unfall oder Krankenhausaufenthalt) reagiert werden.

Bei Vorliegen eines Pflegegrades steht dem Kunden der Entlastungsbetrag der Pflegekasse in Höhe von 125,– € pro Monat zur Verfügung. Kosten für die Angebote zur Unterstützung / Entlastung im Alltag werden von der Pflegekasse bis zu diesem Betrag erstattet. (Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI)

Liegt ein Pflegegrad vor, gelten die von der Pflegekasse festgelegten Sätze.

Kosten:
€ 23,– pro Stunde, ohne Pflegegrad
€ 5,– Anfahrtspauschale (pro Einsatz)
€ 0,30 zusätzlich pro angefangenem km, bei Anfahrt nach Fischerhäuser und weiter.

 

Hauswirtschaftliche Versorgung – In der Schwangerschaft und nach der Entbindung – nach § 38 SGB V

Wir unterstützen Sie mit Haushaltshilfen bei der Weiterführung des Haushalts, wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen schonen müssen. Hierzu zählen neben Betreuung von Kindern, das Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereiches, Einkaufen, Kochen sowie Wäschepflege. Bei Vorliegen einer Kostenübernahme der Kasse, werden diese durch die Nachbarschaftshilfe direkt mit der Krankenkasse zu den aktuellen Kassensätzen abgerechnet.

Ansprechpartnerin

Diana Kress

Bürozeiten:
Montag bis Freitag, 09:00 – 13:00 Uhr
sowie nach Absprache

Kontakt:
Tel: (0 89) 44 44 344 –53
dkress@nbh-ismaning.de

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