Für Verkäufer

Abgabe der Ware im Secondhandladen zu den Öffnungszeiten
So funktioniert es:

Mit der Ver­ga­be der Ver­käu­fer­num­mer in easy­ba­sar wer­den Ihnen auto­ma­tisch 40 Arti­kel frei­ge­schal­tet. Die Frei­schal­tung ist kos­ten­los. Soll­ten Sie mehr Arti­kel benö­ti­gen, kon­tak­tie­ren Sie uns bit­te per E‑Mail unter secondhand@nbh-ismaning.de.

Bit­te geben Sie nur sau­be­re und gut erhal­te­ne Baby- bzw. Kin­der­be­klei­dung ab. Das bedeu­tet kei­ne Löcher, kei­ne Fle­cken. Es wer­den nur neu­wer­ti­ge Schu­he ange­nom­men. Bit­te prü­fen Sie vor­ab die Ware auf Voll­stän­dig­keit und Funk­tio­na­li­tät! Wir behal­ten uns vor defek­te, ver­schmutz­te oder unvoll­stän­di­ge Ware nicht in den Ver­kauf zu nehmen.

Nun geben Sie von zu Hau­se Ihre Arti­kel unter Ver­käu­fer – Mei­ne Arti­kel – Neue Arti­kel erfas­sen ein und dru­cken anschlie­ßend die erstell­ten Eti­ket­ten aus.  Jeder Arti­kel muss vor Abga­be im Laden mit einem Preis­schild mit Bar­code ver­se­hen wer­den. Die­se Arti­kel­schil­der bit­te annä­hen, ankle­ben oder mit Sicher­heits­na­deln an der Klei­dung befes­ti­gen. Um den Ver­lust von Ein­zel­tei­len zu ver­mei­den, möch­ten wir Sie bit­ten, Spie­le, Puz­zles usw. so zu ver­pa­cken, dass nichts ab- oder her­aus­fal­len kann. Das heißt Spie­le bspw. mit Kle­be­band zukle­ben oder in durch­sich­ti­ge Tüten ein­pa­cken und die­se fest ver­schlie­ßen. Bit­te schnü­ren Sie kei­ne Klei­der­pa­ke­te. Ach­ten Sie dar­auf, dass der Bar­code und die Kun­den­num­mer nicht ver­deckt und gut les­bar ange­bracht wer­den. Ver­wen­den Sie fes­tes, hel­les Papier.

Sie haben die Mög­lich­keit Ihre Arti­kel im Schluss­ver­kauf mit einem Rabatt anzu­bie­ten. Der ent­spre­chen­de Rabatt kann von Ihnen bei der Arti­kel­ein­ga­be pro Arti­kel zusätz­lich fest­ge­legt wer­den. Der Redu­zie­rung wird dann auf dem Eti­kett notiert und soll­te von Ihnen mit einem Text Mar­ker deut­lich gekenn­zeich­net werden.

Die ver­blie­be­ne Ware, die zu den genann­ten Ter­mi­nen nicht abge­holt wur­de, wird einer kari­ta­ti­ven Ein­rich­tung zugeführt.

Vom Ver­kaufs­er­lös wer­den 38 % Kom­mis­si­ons­ge­bühr ein­be­hal­ten. Der Erlös wird Ihnen am
Ende der Sai­son auto­ma­tisch über­wie­sen. Eine Bar­aus­zah­lung ist nicht mehr möglich.

Für Ver­lust oder Beschä­di­gung der abge­ge­be­nen Ware über­nimmt die Nach­bar­schafts­hil­fe kei­ne Haftung.

Stand Janu­ar 2024, Gül­tig­keit ab Frühling/Sommer 2024