Haushaltshilfen

Unse­re geschul­ten Haus­halts­en­gel unter­stüt­zen bei der Bewäl­ti­gung des All­tags und der haus­wirt­schaft­li­chen Ver­sor­gung. Dazu kön­nen gehö­ren: Wäsche­pfle­ge, Blu­men­pfle­ge, Putz- und Rei­ni­gungs­ar­bei­ten, Erle­di­gung des Wochen­ein­kaufs, aber auch Boten­gän­ge zur Post und Apo­the­ke. In umfas­sen­den Schu­lung wer­den unse­re Mit­ar­bei­ter auf die­se Tätig­keit vorbereitet.

Mit dem PSG2 stellt die Bun­des­re­gie­rung die Ver­sor­gung pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen auf eine neue Grund­la­ge. Höhe­res Pfle­ge­geld, mehr Geld für Pfle­ge­hilfs­mit­tel, Ange­bo­te zur Unter­stüt­zung im All­tag, Aus­bau der Tages- und Nacht­pfle­ge und Aus­wei­tung der Kurz­zeit­pfle­ge sind die wich­tigs­ten Änderungen.

Zur Unter­stüt­zung im All­tag dient vor allem der „Ent­las­tungs­be­trag“ in Höhe von € 125,–der jetzt jedem Pfle­ge­be­dürf­ti­gen mit Pfle­ge­grad monat­lich zusteht. Die­ser ersetzt die bis­he­ri­gen zusätz­li­chen „Betreu­ungs- und Ent­las­tungs­leis­tun­gen“ nach §45b SGBXI.

Was Sie über den Ent­las­tungs­be­trag wis­sen müssen

Der Ent­las­tungs­be­trag ist eine Sach­leis­tung und muss bean­tragt wer­den. Er wird nicht ein­fach nur über­wie­sen, son­dern muss zweck­ge­bun­den über einen aner­kann­ten Dienst ver­ge­ben wer­den. Die Abrech­nung erfolgt nach tat­säch­lich erbrach­ten Leistungen.

Sie kön­nen bei der Pfle­ge­ver­si­che­rung nach­fra­gen, wie hoch Ihr noch ver­füg­ba­res Bud­get für den Ent­las­tungs­be­trag ist. Als Nach­weis dient die Abrech­nung. Im Nor­mal­fall ist der Ent­las­tungs­be­trag ein Kos­ten­er­stat­tungs­be­trag. Das heißt, Sie gehen in Vor­leis­tung und beglei­chen die Rech­nung. Danach rei­chen Sie die­se bei der Pfle­ge­ver­si­che­rung ein, von der Sie dann Ihr Geld wie­der zurück bekommen.