Unsere geschulten Haushaltsengel unterstützen bei der Bewältigung des Alltags und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu können gehören: Wäschepflege, Blumenpflege, Putz- und Reinigungsarbeiten, Erledigung des Wocheneinkaufs, aber auch Botengänge zur Post und Apotheke. In umfassenden Schulung werden unsere Mitarbeiter auf diese Tätigkeit vorbereitet.
Mit dem PSG2 stellt die Bundesregierung die Versorgung pflegebedürftiger Menschen auf eine neue Grundlage. Höheres Pflegegeld, mehr Geld für Pflegehilfsmittel, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Ausbau der Tages- und Nachtpflege und Ausweitung der Kurzzeitpflege sind die wichtigsten Änderungen.
Zur Unterstützung im Alltag dient vor allem der „Entlastungsbetrag“ in Höhe von € 125,–der jetzt jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad monatlich zusteht. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ nach §45b SGBXI.
Was Sie über den Entlastungsbetrag wissen müssen
Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung und muss beantragt werden. Er wird nicht einfach nur überwiesen, sondern muss zweckgebunden über einen anerkannten Dienst vergeben werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Sie können bei der Pflegeversicherung nachfragen, wie hoch Ihr noch verfügbares Budget für den Entlastungsbetrag ist. Als Nachweis dient die Abrechnung. Im Normalfall ist der Entlastungsbetrag ein Kostenerstattungsbetrag. Das heißt, Sie gehen in Vorleistung und begleichen die Rechnung. Danach reichen Sie diese bei der Pflegeversicherung ein, von der Sie dann Ihr Geld wieder zurück bekommen.