Pflegestärkungsgesetz II

Was Sie über den Ent­las­tungs­be­trag wis­sen sollten

  • Ab 2017 kann jede pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son mit einem aner­kann­ten Pfle­ge­grad von 1 bis 5 den Ent­las­tungs­be­trag in Anspruch nehmen.
  • Der Ent­las­tungs­be­trag von 125 Euro ist für jeden Pfle­ge­be­dürf­ti­gen gleich hoch, unab­hän­gig davon, in wel­chem Pfle­ge­grad er ein­ge­stuft ist.
  • Der Ent­las­tungs­be­trag ist eine Sachleistung.
  • Der Ent­las­tungs­bei­trag muss bean­tragt wer­den und wird nicht pau­schal bzw. auto­ma­tisch an den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen aus­be­zahlt. Das bedeu­tet, dass das Betreuungsgeld/die Betreu­ungs­leis­tun­gen zweck­ge­bun­den ist (Kos­ten­er­stat­tungs­an­spruch).
  • Der Antrag muss NICHT VOR Inan­spruch­nah­me der Leis­tun­gen gestellt wer­den. Es reicht, wenn der Antrag mit den Rech­nun­gen ein­ge­reicht wird.
  • Die Abrech­nung erfolgt nach tat­säch­lich erbrach­ten Leistungen.
  • Sie kön­nen bei Ihrer Pfle­ge­ver­si­che­rung nach­fra­gen, wie hoch noch Ihr ver­füg­ba­res Bud­get für den Ent­las­tungs­be­trag ist.
  • Als Nach­weis die­nen die Abrechnungen/Quittungen/Belege.
  • Kos­ten, wel­che die Ent­las­tungs­leis­tun­gen über­schrei­ten, müs­sen selbst getra­gen werden.
  • Im Nor­mal­fall ist der Ent­las­tungs­be­trag ein Kos­ten­er­stat­tungs­be­trag. Das heißt, Sie gehen in Vor­leis­tung und beglei­chen die Rech­nung. Danach rei­chen Sie die­se bei der Pfle­ge­ver­si­che­rung ein.
  • Der Betreuungsdienst/Pflegedienst kann auch direkt mit der Pfle­ge­kas­se abrech­nen. Dazu muss eine Abtre­tungs­er­klä­rung aus­ge­füllt wer­den. Vor­teil: Sie müs­sen nicht mehr mit den Kos­ten in Vor­leis­tung gehen.
  • Mein Tipp: Las­sen Sie sich immer die Rech­nun­gen geben, so dass Sie genau wis­sen, wie­viel Leis­tun­gen Sie bereits ver­braucht haben. Außer­dem soll­ten Sie prü­fen, ob kor­rekt abge­rech­net wur­de. Mehr über die Vor- und Nach­tei­le einer Abtre­tungs­er­klä­rung lesen Sie bit­te hier

Was sind Ange­bo­te zur Unter­stüt­zung im Alltag

Die Betreu­ungs­an­ge­bo­te kön­nen sehr viel­fäl­tig sein und sol­len auch die Ange­hö­ri­gen entlasten.

Hier eini­ge Beispiele

  • Bera­tung und Schu­lung von pfle­gen­den Angehörigen
  • Stun­den­wei­se Betreu­ung von Demenzkranken
  • Pfle­gen von sozia­len Kontakten
  • Betreu­ung von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen in der eige­nen Häuslichkeit
  • Fami­li­en ent­las­ten­de und unter­stüt­zen­de Dienst­leis­tun­gen wie z. B. Besuch des Fried­hofs, eines Zoos oder Kon­zerts, öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen, Ausflügen
  • Ent­las­tung der Fami­lie bei Behör­den­gän­gen, Arztbesuchen,
  • Unter­stüt­zung im Haus­halt und bei der haus­wirt­schaft­li­chen Ver­sor­gung (haus­halts­na­he Dienstleistungen)
  • Unter­stüt­zung bei der Ein­kaufs­pla­nung und beim Einkaufen
  • Indi­vi­du­el­le Hil­fe für Orga­ni­sa­ti­on und Bewäl­ti­gung des Alltags
  • Beauf­sich­ti­gung bei Sturzgefahr
  • Beschäf­ti­gungs­the­ra­pie mit Ergotherapeuten
  • Ent­span­nungs­the­ra­pien, För­de­rung der Motorik
  • Betreu­ter Urlaub. betreu­te Rei­sen und Unternehmungen
  • Gedächt­nis­trai­ning, Tan­zen, Gymnastik
  • För­de­rung von Hob­bies und Beschäftigungen
  • Musik­the­ra­pie­an­lei­tung
  • Sitz­wa­chen
  • Lesen von Büchern, Zei­tun­gen usw.

http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/die-pflegestaerkungsgesetze/

Nut­zen Sie die zusätz­li­chen Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten, die wir Ihnen bei der Pfle­ge und Betreu­ung Ihres Ange­hö­ri­gen bie­ten können:

Wir bera­ten Sie ger­ne unverbindlich.