PflEG

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Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz (Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf) ist ein zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit erhöhten Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung. Es richtet sich ausdrücklich an Menschen mit Demenzerkrankung, psychischer Veränderung oder geistiger Behinderung, die in Familien leben und von Angehörigen betreut werden.

Seit der Erhöhung des Leistungsanspruches vom 1.Juli 08 kann ein jährlicher Grundbetrag von
€ 1.200,-, bzw. ein erhöhter Betrag von bis zu € 2.400,- in Anspruch genommen werden.

Damit wird zum einen die Anerkennung des besonderen Pflegeaufwandes durch die Angehörigen, zum anderen die Wertschätzung und das Vertrauen in die, den pflegenden Angehörigen unterstützenden, Angehörigen ausgedrückt.

Nutzen Sie die zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten, die wir Ihnen bei der Pflege Ihres Angehörigen bieten können:

Wir beraten Sie gerne unverbindlich.